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BKK-Errichtung

Jede BKK stellt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Weichen für ihren satzungsmäßigen Beitragssatz und den individuellen Leistungskatalog. Die enge Verbindung zum jeweiligen Unternehmen macht es der BKK möglich, die Angebote für die Gesundheitsvorsorge individuell für das Unternehmen und die Versicherten zu entwickeln.

Die Errichtung einer eigenen BKK muss sorgfältig vorbereitet werden. Durch das Sozialgesetz sind bestimmte Grundvoraussetzungen festgelegt, wie z.B. die Mindestbeschäftigtenzahl von 1.000 Krankenversicherungspflichtigen oder die dauerhafte Sicherung der Leistungsfähigkeit.

Auf dem Weg zur eigenen BKK helfen Ihnen die Experten des BKK Landesverbandes Hessen, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Stufen Schritt für Schritt zu nehmen:
  1. Wirtschaftlichkeitsberechnung .
  2. Antragstellung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  3. Umfassende Mitarbeiterinformation und Abstimmung über die BKK-Gründung.
  4. Gestaltung der neuen BKK: Leistungen, Organisation, Satzung, Selbstverwaltung.

Ansprechpartner:

Werner Frieß
Telefon 069 96379-410
werner.friess@bkk-hessen.de

Jürgen Höhmann
Telefon 069 96379-430
juergen.hoehmann@bkk-hessen.de