Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und die Betriebskrankenkassen (BKK) in Hessen schließen mit exklusiven Leistungen weitere Lücken bei der qualifizierten und systematischen medizinischen Beobachtung von Klein- und Schulkindern. Die üblichen Kinder- und Jugenduntersuchungen U 1- bis U 9 werden mit zwei weiteren Terminen ergänzt. Seit 01.01.2007 gibt es einen "Grundschul-Check" (U 10) für Kinder im Alter von 7-8 Jahren. Und für die Altersgruppe der 9-10 Jährigen (ab 9. Geburtstag - 1. Tag vor dem 11. Geburtstag) wurde die U 11 ab 01.10.2009 geschaffen.
Der "Grundschul-Check" U10 für Kinder im 7. bzw. 8. Lebensjahr beinhaltet folgende Untersuchungen:
- Lese-/Rechtschreibsstörungen und Rechenstörungen
- Störungen der motorischen Entwicklung
- Sozial- und Verhaltensstörungen (z. B. ADHS/Medien)
- Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
Der "Schüler-Check" U11 beinhaltet diese Untersuchungen:
- Schulleistungsstörungen
- Sozialisations- und Verhaltensstörungen
- Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
- Gesundheitsschädigendes Medienverhalten

Weitere Besonderheit ist: Beide Untersuchungen intensivieren die kinder- und hausärztliche Versorgung. Und das bedeutet: Nach erfolgter Teilnahmeerklärung gegenüber einem Kinder- und Jugendarzt oder auch einem speziell qualifizierten Hausarzt übernimmt dieser Arzt des Vertrauens eine besondere Verantwortung. Sozusagen als "Lotse" koordiniert der Mediziner alle eventuell folgenden und notwendigen Behandlungen, Beratungen oder Therapien. Somit wird eine effektivere Zusammenarbeit unterschiedlicher Leistungserbringer sichergestellt. Vermieden werden dadurch
- Doppeluntersuchungen
- Doppelverordnungen sowie evtl.
- Krankenhausaufenthalte.
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