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GKV Hessen 2009

Gesetzliche Krankenkassen in Hessen fördern die Selbsthilfe

  • Gesamtförderung in 2009 ca. 2,9 Millionen Euro
  • Antragsfrist endet am 31.03.2009

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
BKK Landesverband Hessen
IKK Baden-Württemberg und Hessen, Landesdirektion Hessen
Knappschaft, Verwaltungsstelle Frankfurt
Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Plalz und Saarland - handelnd als Landesverband zugleich für den Gartenbau
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Hessen


Die von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen zum Jahresbeginn 2008 eingerichtete Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung Hessen (ARGE) wird auch im Jahr 2009 die Selbsthilfegruppen (SHGen)1), Landesverbände der Selbsthilfe (SH-LVs)1) und Selbsthilfe-Kontaktstellen (SHKen) in Hessen gemeinsam fördern.

Aktuell liegen der ARGE GKV-Selbsthilfeförderung Hessen bereits rd. 650 Anträge auf Förderung von Selbsthilfegruppen vor; ca. 1.250 Selbsthilfegruppen, die sich mit Erkrankungen beschäftigen, haben aufgrund ihres Antrages im Vorjahr eine pauschale Förderung von der Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen erhalten.

Für die Selbsthilfeförderung stellen die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen in diesem Jahr einen Betrag von 0,57 Euro pro Versicherten zur Förderung der Selbsthilfe bereit. Insgesamt stehen somit für die verschiedenen Selbsthilfeebenen rund 2,9 Mio. Euro an Fördergeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.

Die Hälfte des Gesamtförderbetrages fließt in einen kassenartenübergreifenden, gemeinsamen Finanztopf. Hieraus werden - nach Abzug eines 20-prozentigen Anteils für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe - die pauschalen Fördermittel für die verschiedenen Selbsthilfeorganisationen in Hessen zur Verfügung gestellt.

Neben dieser kassenartenübergreifenden Förderung (= Pauschalförderung) stehen weitere ca. 1,43 Mio. Euro im Rahmen der kassenindividuellen Förderung (projektbezogen) für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Landesverbände zur Verfügung.

Alle SHGen, SH-LVs und SHKen, die im Jahr 2008 gefördert wurden, haben Ende 2008 von der ARGE die Antragsunterlagen zur kassenartenübergreifenden Förderung für 2009 zugesandt bekommen. Anträge auf kassenindividuelle Förderung können die SHGen und SH-LVs bei den jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen bzw. bei deren Verbänden anfordern; die Namen und Rufnummern der Ansprechpartner(innen) bei den einzelnen Kassenarten sind im Internet unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de eingestellt.

Antrag schnell noch stellen
Selbsthilfegruppen und Landesverbände der Selbsthilfe in Hessen, die in diesem Jahr pauschale Fördergelder für ihre administrative Arbeit benötigen, können noch bis zum 31. März 2009 einen entsprechenden Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe stellen. Die Anschrift der ARGE lautet:

GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
Postfach 1533, 61285 Bad Homburg

Für Rückfragen zum Antragsverfahren wurde eine kostenfreie Rufnummer unter 0800 0201112 eingerichtet.

Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung gibt es bei der ARGE, den Dienststellen aller Gesetzlichen Krankenkassen und bei den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen. Zusätzlich können die Anträge von den Internetseiten der ARGE www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de und einiger Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen heruntergeladen werden.


1) gesundheitsbezogene Selbsthilfe lt. Krankheitsverzeichnis