Der Vorwurf: die Gesetzlichen Krankenkassen würden ihre tatsächlichen Finanzlagen verschleiern und Einsparungen aus Rabattverträgen mit Verwaltungskosten verrechnen, entbehrt jeder Grundlage.
Jürgen Thiesen, Vorstand des BKK Landesverband Hessen stellt hierzu klar: "Ersparnisse" aus Rabattverträgen sind buchhalterische Größen und somit weder eine verdeckte noch eine faktische Subvention. Der von den Apothekern quasi als Bonus dargestellte Betrag errechnet sich aus einem Vergleich ursprünglich oder tatsächlich verausgabter Preise (in Vergangenheit) gegenüber kalkulierten oder (aktuell) angewiesenen Arzneimittelrechnungen. Faktisch gab die GKV allein im Jahr 2009 mehr als 27 Milliarden Euro für Arzneimittel aus.
Rabattverträge sind im Gegensatz zur Darstellung des Apothekerverbandes der Beweis seriöser Beitragsverwaltung. Rabattverträge haben einen vergünstigten Einkauf zur Folge, ohne hierdurch die Pharmaindustrie oder den Arzneimittelvertrieb zu übervorteilen. Rabattverträge sind frei verhandelte Kontrakte, die seit jeher der Pharmaindustrie und dem Arzneimittelvertrieb überdurchschnittlich Einnahmen bescheren. Und auch der Staat profitiert von 19 Prozent Mehrwertsteueranteil. Nicht verausgabtes Geld ("Einsparungen") wird nicht zur Quersubvention anderweitiger Leistungsverpflichtungen verausgabt.
Der GKV Spitzenverband stellt fest und der BKK Landesverband verweist auf diese Klarstellung: Ohne die Einsparungen durch die Rabattverträge wäre die finanzielle Situation vieler Kassen viel dramatischer. "Der Vorwurf steigender Verwaltungskosten geht ins Leere. Das Gegenteil ist der Fall, die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen liegen bei lediglich 5 Prozent und sind im Vergleich zu den Vorjahren prozentual sogar leicht gesunken. Wer den Krankenkassen hier Untätigkeit vorwirft, weiß nicht wovon er spricht." (Ann Marini, GKV-Spitzenverband am 5.2.2010)