Speziell bei der Feststellung und der Behandlung ernster Erkrankungen bewährt sich die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten, Kliniken, Reha-Einrichtungen oder Physiotherapeuten. Diagnose- und Patientendaten werden dann gemeinsam gepflegt und aktualisiert. Und die Abstimmung, Vernetzung und gemeinsame Verantwortung unterschiedlicher Behandler hat für die Patienten vielfachen Nutzen. Unnötige Belastungen und Wartezeiten durch Mehrfachuntersuchungen oder Labortechnik bleiben erspart.
Für diese Form der Versorgung gibt es eine spezielle Bezeichnung: Die "Integrierte Versorgung" (IGV). Hier gelingt die Koordination und die Kooperation von Akteuren der medizinischen Versorgung vor Ort. Dabei werden Kenntnisse und Möglichkeiten der unterschiedlichen Sparten des Medizinbetriebes zusammengeführt.
Hierzu gibt es Vertragsabsprachen und Regeln. Alle Mitwirkenden verfolgen ehrgeizige therapeutische Ziele und sind gemeinsam verantwortlich für qualitativ hochwertige Behandlung auf dem neuesten Stand.
In Hessen stehen BKK-Versicherten bislang folgende Verträge zur Verfügung: