Sie kennen das: eine privatärztliche Rechnung vom Hausarzt, ein Arztbesuch in einem fernen Urlaubsland, beihilfeberechtigte Rechnungen - all dies gehört zu den täglichen Anfragen Ihrer Kunden und soll serviceorientiert und schnell von Ihnen bearbeitet werden.
Im Dschungel der Gebührenziffern von GOÄ und EBM 2010 ist es nicht einfach sich zurechtzufinden und die richtigen Umrechnungswerte zu ermitteln. Der BKK Landesverband Hessen verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich Abrechnung und Kostenerstattung.
Sie können als BKK einfach die entsprechenden Unterlagen einreichen und bekommen innerhalb von durchschnittlich nur zwei Arbeitstagen die entsprechend umgerechnete Kostenerstattung zurück.
Ambulante Leistungen von Ärzten im In- und Ausland
Unser Service beinhaltet:
- qualifizierte Umrechnung der Rechnungen von GOÄ nach EBM 2010 und Ermittlung der Erstattungsbeträge
- Prüfung der Ärzte auf Kassenzulassung
- Berücksichtigung
- der Facharztrichtung
- der von der Praxisgebühr befreiten Versicherten
- der aktuellen Punktwerte der Kassen
- des Verwaltungskostenabschlags nach Satzungsregelung
Umrechnung der EBM-Ziffern in Euro-Beträge
Bei Mitliedern, die beihilfeberechtigt sind, muss der Betrag ermittelt werden, der im Rahmen einer Einzelleistungsvergütung von der Kasse zu zahlen wäre.
Unser Service beinhaltet:
- Umrechnung der EBM-Ziffern in Euro-Beträge
- Berücksichtigung der aktuellen Punktwerte der Kassen
Ansprechpartner: Birgit Christ
birgit.christ@bkk-hessen.de
Telefon 069 96379-236
Telefax 069 96379-100