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Kostenerstattung für Arzneimittel nach § 13 Abs. 2 SGB V

Ein Privatrezept über ein unbekanntes Arzneimittel, ein ausländisches Rezept - der Kunde wünscht eine schnelle und unkomplizierte Erstattung. Die Vielfalt der Vorschriften und Möglichkeiten bei der Arzneimittelverordnung können aus einer kleinen Anfrage des Versicherten ein großes Problem machen.

Wir bieten Ihrer BKK an, die Berechnung der Kostenerstattungen zu übernehmen.

Arzneimittel Inland und Ausland

Unser Service beinhaltet:
  • Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Grundlagen
  • Prüfung der apothekenüblichen Hilfsmittel
  • Ermittlung der Erstattungsbeträge unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Arzneimittellieferverträge sowie der gesetzlichen Rabatte, Eigenanteile und der Verwaltungspauschale
  • Anfragen zu neuen Arzneimitteln, Off-lable-use-, alternativen medikamentösen Behandlungsmethoden
  • Berücksichtigung
    • des Verwaltungskostenabschlags nach Satzungsregelung
    • der von Zuzahlung befreiten Versicherten

Zusätzlicher Service für ausländische Arzneimittel:
  • Wirkstoffgleiche Umsetzung ausländischer in deutsche Arzneimittel. Sind keine entsprechenden deutschen Arzneimittel vorhanden, wird die Erstattungsfähigkeit nach den in Deutschland geltenden Vorschriften geprüft
  • Ermittlung des günstigsten Erstattungsbetrages durch Umrechnung der Auslandspreise


Ansprechpartner: Anja Hermannsdörfer
anja.hermannsdörfer@bkk-hessen.de
Telefon 069 150480-41
Telefax 069 150480-55