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Hausärztliche Versorgung in Hessen - Teil I

BKK-Versicherte finden landesweit rund 2.800 hausärztliche 'Lotsen im Gesundheitswesen'

BKK-versicherte Patientinnen und Patienten können die vom Gesetzgeber zum 1. Juli 2009 vorgeschriebene hausärztliche Versorgung (HZV) landesweit und wohnortnah nutzen. Ein zwischen dem Hausärzteverband, der KV Hessen und dem BKK Landesverband Hessen bereits im Oktober 2007 geschlossener dreiseitiger Vertrag hat Bestand. Rund 2.800 Hausärzten in Hessen setzen ihn um.

Ziele dieser Hausarztzentrierten Versorgung sind u.a.:
  • Kurzfristige Terminvergabe.
  • Koordination und Optimierung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen.
  • Erinnerung an zuzahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen („Reminding“) in Kombination mit kassenindividuellen Bonus-Varianten für die Versicherten.
  • Vermeidung von medikamentösen Wechselwirkungen auf Grundlage zentral und sicher gemanagter Patientendaten.
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen.
Die Teilnahme an der Hausärztlichen Versorgung ist für ein Jahr bindend. Jeder Versicherte kann entscheiden, ob ein Hausarzt als erster Ansprechpartner und "Lotse" alle notwendigen Behandlungen koordiniert. Alternativ besteht jedoch auch weiterhin die Chance zu freier Arztwahl.



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