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Prüfung der Beitragsabführung der Leistungsempfänger nach dem SGB III bzw. SGB II bei den Agenturen für Arbeit/Kommunen nach § 251 Abs. 5 SGB V

  • Auswertung der von der Kasse bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. Ihrem Rechnerbetreiber angeforderten Selektionslisten
  • Ankündigung der Prüfung bei der Agentur für Arbeit/Kommune und Terminabstimmung für die Durchführung der Prüfung vor Ort
  • Prüfung der Beitragsberechnung, der -abführung und des Meldewesens für die Leistungsbezieher nach dem SGB III. Hierbei insbesondere:
    • Beginn und Ende der Mitgliedschaft nach dem SGB III
    • Rechtmäßigkeit der Ausübung des Wahlrechts (liegen Mitgliedsbescheinigungen vor?)
    • wird für die Berechnung der Beiträge das richtige Bemessungsentgelt berücksichtigt
    • Beitragsberechnung (korrekter Beitragssatz)
    • Rechtmäßigkeit der Beitragszu- und -absetzungen zur KV und PV
    • Sperrzeitbehandlung
    • werden die Meldegründe richtig verwendet
  • Prüfung der Beitragsberechnung, der - abführung und des Meldewesens für die ALG-II-Bezieher. Hierbei insbesondere:
    • Beginn und Ende der Mitgliedschaft nach dem SGB II
    • Rechtmäßigkeit der Ausübung des Wahlrechts
    • wird für die Berechnung der Beiträge das richtige Bemessungsentgelt berücksichtigt (insbesondere Kürzungen und Gleitzonenfälle)
    • Beitragsberechnung (korrekter Beitragssatz)
    • Rechtmäßigkeit der Beitragszu- und -absetzungen zur KV und PV
    • werden die Meldegründe richtig verwendet
    • Leistungsrückforderungen aufgrund bloßer Vorauszahlung von ALG II
    • Rückwirkende Zubilligung von Rente/Übergangsgeld
    • Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II
  • Erstellung einer Prüfmitteilung für die Kasse und Vorbereitung eines Prüfbescheides für die geprüfte Stelle zum Versand durch die Kasse


Ansprechpartner: Guido Hupertz

guido.hupertz@bkk-hessen.de
Telefon 069 96379-110
Telefax 069 96379-200