- Auswertung der von der Kasse bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. Ihrem Rechnerbetreiber angeforderten Selektionslisten
- Ankündigung der Prüfung bei der Agentur für Arbeit/Kommune und Terminabstimmung für die Durchführung der Prüfung vor Ort
- Prüfung der Beitragsberechnung, der -abführung und des Meldewesens für die Leistungsbezieher nach dem SGB III. Hierbei insbesondere:
- Beginn und Ende der Mitgliedschaft nach dem SGB III
- Rechtmäßigkeit der Ausübung des Wahlrechts (liegen Mitgliedsbescheinigungen vor?)
- wird für die Berechnung der Beiträge das richtige Bemessungsentgelt berücksichtigt
- Beitragsberechnung (korrekter Beitragssatz)
- Rechtmäßigkeit der Beitragszu- und -absetzungen zur KV und PV
- Sperrzeitbehandlung
- werden die Meldegründe richtig verwendet
- Prüfung der Beitragsberechnung, der - abführung und des Meldewesens für die ALG-II-Bezieher. Hierbei insbesondere:
- Beginn und Ende der Mitgliedschaft nach dem SGB II
- Rechtmäßigkeit der Ausübung des Wahlrechts
- wird für die Berechnung der Beiträge das richtige Bemessungsentgelt berücksichtigt (insbesondere Kürzungen und Gleitzonenfälle)
- Beitragsberechnung (korrekter Beitragssatz)
- Rechtmäßigkeit der Beitragszu- und -absetzungen zur KV und PV
- werden die Meldegründe richtig verwendet
- Leistungsrückforderungen aufgrund bloßer Vorauszahlung von ALG II
- Rückwirkende Zubilligung von Rente/Übergangsgeld
- Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II
- Erstellung einer Prüfmitteilung für die Kasse und Vorbereitung eines Prüfbescheides für die geprüfte Stelle zum Versand durch die Kasse
Ansprechpartner: Guido Hupertz
guido.hupertz@bkk-hessen.de
Telefon 069 96379-110
Telefax 069 96379-200