Überrumpelt im Sprechzimmer
BKK warnt vor Vorteilsverheißung 'Individueller Gesundheitsleistungen' (IGeL)
Die Einrichtung der Internetplattform
www.igel-monitor.de heizt die Debatte um sinnvolle bzw. überflüssige Leistungsangebote in den Arztpraxen an. Nachdem selbst die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Zurückhaltung bei der Bewerbung kostenpflichtiger Behandlungen empfohlen hat, gehen nun die Betriebskrankenkassen (BKK) in die Offensive. Sie warnen vor der ungeprüften Inanspruchnahme sog. „Individueller Gesundheitsleistungen“ (IGeL).
Dr. med. Andreas Braun, Abteilungsleiter ambulante Versorgung beim BKK Landesverband Hessen, stellt hierzu klar: „Die Gesetzlichen Krankenkassen kommen für Untersuchungen und Behandlungen mit zweifelhaftem Nutzen und unklarer Wirksamkeit nur im Rahmen gesetzlicher Zulässigkeit auf.“ Und das bedeutet: Klassische IGeL-Angebote wie bspw. Bach-Blütentherapie, Prostata-Screening (PSA), Biofeedback oder auch kosmetische Eingriffe bis hin zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sportliche Aktivitäten (Sport-Check) müssen privat finanziert werden.
Nach Vorschlag einer Selbstzahlerleistung muss der Praxisbesucher in jedem Fall ausreichend Bedenkzeit erhalten, die Offerte zu prüfen. Keinesfalls darf ein Behandler darauf bestehen, dass sich ein Patient noch während der Untersuchung für oder gegen einen IGeL-Vorschlag entscheidet. Doch leider – dies belegen aktuelle Studien der Forschungsgruppe Wahlen und der Medizinischen Hochschule Hannover – sehen sich zahlreiche Patienten im Sprechzimmer unter Entscheidungszwang gesetzt, obwohl sie die finanziellen Konsequenzen ihrer Zustimmung nicht einschätzen können.
Vor allem Frauen mittleren Alters und hohem Bildungsgrad nimmt das IGeL-Marketing ins Visier. 31 Prozent dieser Klientel berichteten, dass ihnen mindestens eine besondere Leistung nahegelegt wurde. Zurückhaltender erfolgte die Ansprache der Männer: In der entsprechenden Alterskohorte erhielten nur halb so viele 40- bis 49-Jährige den Rat zur individuellen Vorsorge oder Behandlung (15 Prozent). Dann allerdings mit großem Erfolg: Zwei von drei angesprochenen Männern (64 Prozent) nahmen die Vorschläge an. Frauen waren skeptischer: Immerhin 39 Prozent lehnten die Angebote ab. Bei den Männer hatte nur jeder Vierte (26 Prozent) den Mut zur Absage. Ein Blick auf die Gesamtheit aller Befragten verdeutlicht allerdings: Jeder fünfte Studienteilnehmer (19 Prozent) ärgerte sich darüber, dass keine ausreichende Bedenkzeit zugestanden wurde.
Unter „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) werden besondere Offerten der Leistungserbringer verstanden, welche die Gesetzlichen Krankenversicherungen als fragwürdig oder überflüssig bewerten. Hierzu hat u.a. der GKV-Spitzenverband Bund im Namen und Auftrag aller Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Stellung bezogen und die Bereitstellung des A-Z der IGeL der Internetplatt-form
www.igel-monitor.de durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) ausdrücklich begrüßt.
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